Tipps für Selbstständige: Wie kann ich Handy & Co steuerlich absetzen?

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, der kann Geräte, die geschäftlich genutzt werden, von der Steuer absetzen. Hierzu zählen neben Computern auch Faxgeräte, Scanner, Drucker oder Mobiltelefone. Damit die User diese jedoch steuerlich abschreiben können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für eine Abschreibung vom Mobiltelefon

Um betrieblich bzw. überwiegend betrieblich genutzte Geräte abschreiben zu können, müssen diese zum Anlagevermögen gehören. Zudem müssen diese den Abschreibungsvorschriften entsprechen, damit sie steuerlich geltend gemacht werden können. Hiefür sollten gewisse Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss das Gerät als Arbeitsmittel dienen und zur Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn der User mit seinem Smartphone geschäftliche E-Mails abruft oder berufliche Gespräche führt. Als zweite Bedingung muss das Smartphone bzw. der Blackberry zum eigenen Anlagevermögen gehören. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Gerät vom User selbst gekauft wurde. Hat man dieses jedoch geleast, so ist eine Abschreibung ebenfalls nicht möglich. Als dritte Voraussetzung müssen die User das Gerät über einen längeren Zeitraum als ein Jahr beruflich nutzen.

Wie funktioniert die Abschreibung eines Handys?

Anlagegüter, zu denen auch das Smartphone gehört, werden nicht auf einen Schlag, sondern über einen gewissen Zeitraum abgeschrieben. Die Abschreibung entspricht dabei der Wertminderung des Geräts. Die Höhe der Abschreibung richtet sich dabei nach der technischen Nutzungsdauer. Wie hoch diese bei dem jeweiligen Gerät genau liegt, können die Nutzer der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums entnehmen. So liegt die Nutzungsdauer eines Mobiltelefons zwischen 4 und 5 Jahren. Faxgeräte haben dagegen eine technische Lebensdauer von 5-6 und Festnetztelefone von 7-8 Jahren. Für den Fall, dass der User die Nutzungsdauer verkürzen möchte, so muss er dies dem Finanzamt gegenüber genau begründen.

Geschäftliche Nutzung nachweisen

Der entscheidende Faktor für eine steuerliche Abschreibung ist der, dass man die betriebliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt belegen kann. Deshalb stets alle Belege und Rechnungen sowie die Einzelverbindungsnachweise aufheben! Dies gilt auch für Abrechnungen von geschäftlich genutzten Apps. Ist ein Nachweis nicht möglich, dann ist es in der Regel auch nicht möglich, das Mobiltelefon steuerlich abzusetzen.

Den richtigen Tarif finden

User können jedoch nicht nur durch das Abschreiben des Gerätes Kosten einsparen, sondern auch durch die Wahl des richtigen Tarifs. Viele Anbieter haben für geschäftlich genutzte Geräte gesonderte Konditionen im Angebot. Für die berufliche Nutzung empfiehlt sich zumeist eine Flatrate für Telefonie und Datennutzung. So sind Freiberufler wie auch Gewerbetreibende in jedem Falle vor zusätzlichen Kosten geschützt. Bei einem Vergleich über das Internet lassen sich zudem nicht nur die Tarife der vier großen Netzbetreiber, sondern auch die Konditionen der vielen Mobilfunkdiscounter direkt miteinander vergleichen. Achten sollte man auf mögliche versteckte Kosten. Wer öfter berufliche Gespräche in EU- oder Drittländer führen muss, der findet bei den meisten Anbietern entsprechende Angebote, damit günstiger ins Ausland telefoniert werden kann.

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