Internetnutzung am Arbeitsplatz: Grenzen kennen – richtig handeln

Wer täglich an einem Computer mit Internetzugang arbeitet, wird es vielleicht kennen: Ein kurzer Blick auf die Börsenkurse, eine Mail an den besten Freund oder ein kleines Online-Spiel gegen den Kollegen. In den meisten Fällen beschränken sich diese Aktivitäten jedoch nicht nur auf die Mittagspause. Private Internetnutzung während der Arbeitszeit – was ist erlaubt, wo sind die Grenzen? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet die FAM in einem Workshop für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Heute schon privat gesurft?

Wer eine kurze Arbeitspause nutzt, um mal schnell ins Internet zu gehen, steht damit nicht alleine. Laut einer Studie des Bonner Informationsdienstes „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“, surfen oder mailen über 90% aller vernetzten Arbeitnehmer im Büro auch zu privaten Zwecken. Und die Hälfte davon sogar länger als 3 Stunden pro Woche. Die Internetnutzung am Arbeitsplatz wirft immer wieder zahlreiche rechtliche Probleme auf – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide Seiten des Arbeitsverhältnisses unterliegen dabei häufig Irrtümern über ihre Rechte und Pflichten und die möglichen Konsequenzen ihres Handelns. Richter am Arbeitsgericht in Wesel haben entschieden: 100 Stunden pro Jahr, privat im Internet, während der Arbeitszeit, rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Die Begründung: Passt dem Chef das Surfen nicht, muss er es zuerst einmal ausdrücklich verbieten. Auf der anderen Seite gilt: Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber die private Internetnutzung nicht ausdrücklich untersagt hat, führt noch nicht zu einer Erlaubnis.

Kennen Sie Ihre Grenzen?

Wer keine böse Überraschung erleben möchte, der sollte sich vorab ausführlich informieren. Die Fortbildungsakademie Medien in Siegen bietet dazu am 3. April den Workshop „Internet am Arbeitsplatz“ an. Eingeladen sind sowohl Geschäftsführer und leitende Angestellte, als auch Mitarbeiter und alle Interessierten, die sich über Rechtsfragen und Kontrollmöglichkeiten informieren möchten. Beantwortet werden unter anderem Fragen wie: Wann ist davon auszugehen, dass die private Nutzung erlaubt ist? Kann der Chef die Kommunikation des Arbeitnehmers überwachen? Wann greift der Datenschutz und wie viel Mitbestimmung hat der Betriebsrat?

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