Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf führt im sekundären Ausbildungsbereich über eine so genannte Lehre (Lehrberuf) und im tertiären Ausbildungsbereich über ein Studium.

Die berufliche Ausbildung eines Lehrlings bzw. Auszubildenden erfolgt überwiegend im handwerklichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen oder industriellen Berufsbereich, aber auch im öffentlichen Verwaltungsbereich, im Gesundheits- und Sozialwesen und anderen Dienstleistungsbereichen.

Die Ausbildungszeit ist die Lehre und der Auszubildende ist der Lehrling. Die Lehre bzw. die mehrjährige berufliche Berufsausbildung ist aufgeteilt in einen praktischen und einen schulischen Teil. Während seiner Berufsausbildung steht der Lehrling bzw. Auszubildende in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder Behörde und bezieht in dieser Zeit eine Vergütung.

Daneben werden rein schulische Ausbildungsgänge angeboten mit einem integrierten Praxisteil, die zu einem Berufsabschluss führen. Berufe, die ein Studium voraussetzen gehören zum tertiären Ausbildungsbereich.

Berufsausbildung ist nicht zu verwechseln mit beruflicher Fortbildung, die bei verschiedensten Bildungsträgern als Aufstiegs- oder Anpassungsqualifizierung angeboten wird und in den jeweiligen Berufsbildungsgesetzen als weiterer Teil der Berufsbildung definiert wird. Deren Ziel ist die Sicherung des beruflichen Aufstieges bzw. die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Häufig wird der Begriff der beruflichen Weiterbildung synonym verwendet.

Ziel der Berufsausbildung

Berufsausbildung ist die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Die praktische Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt. Die Ausbildung als Berufsbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

– Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
– Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
– Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
– Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung

Internationale Anerkennung

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird ein in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR erreichter Berufsabschluss anerkannt, soweit er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Berufstätigkeit – als Arbeitnehmer oder als Selbständiger – ausgeübt werden soll. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die von den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2007 in nationales Recht umzusetzen war. (Siehe auch: Arbeitnehmerfreizügigkeit)

Deutschland

Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung

Berufsausbildungsgesetze und Handwerksordnungen bilden die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Einige Berufe, insbesondere Berufe im medizinischen Bereich (Gesundheitsfachberufe), sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Rettungsassistentengesetz).

Gestaltung der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu gewährleisten. 2011 sind ca. 70 % der Berufsausbildungen duale Berufsausbildungen; damit liegt die Quote 8 % höher als 2009.

Eine überbetriebliche Ausbildung als Teil des betrieblichen Ausbildungsabschnittes ergänzt oftmals die jeweilige Berufsausbildung.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildung
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Kategorie Ausbildung