Ausbildungen im Steuerrecht
Die Berufs- und Karrierechancen im Bereich des Steuerrechts sind äußerst verheißungsvoll und erfolgsversprechend. Da es Steuern und die damit zusammenhängenden Tätigkeitsfelder wohl auch immer geben wird, wird sich das nicht so schnell ändern. Dies ist eine positive Tatsache, die dafür spricht, sich für eine Ausbildung im Bereich des Steuerrechts zu entscheiden.
Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dauert insgesamt drei Jahre und ist findet im dualen System statt, das heißt neben der Ausbildung im Betrieb (Steuerberater, Kanzleien, Wirtschaftsprüfer etc.) wird die Berufsschule besucht. Bestimmte Voraussetzungen zum Erlernen des Berufes sind nicht zwingend erforderlich jedoch werden vermehrt in der Praxis Hochschulabsolventen eingestellt. Die Agentur für Arbeit berichtet über das Berufsbild.
Ein Ähnliches, wenn auch etwas spezifischeres, Tätigkeitsfeld bietet der Beruf des/der Assistent/in – Steuerberatung. Obwohl normalerweise ein Hochschulstudium Zugangsvoraussetzung ist, kann man jedoch auch durch einschlägige Weiterbildungen als Assistent/in der Steuerberatung eingestellt werden. In der Regel arbeiten Assistenten/innen bei Steuerberatern, Wirtschafts- und Buchprüfern, Unternehmensberatern, Versicherungen sowie Steuerbevollmächtigten. Neben einschlägigen Recherchearbeiten erstellen sie Steuererklärungen, Steuerbilanzen sowie führen unter Umständen eigenständig Beratungsgespräche durch.
Steuerbeamte/-innen des mittleren Dienstes müssen eine zweijährige Ausbildung absolvieren, welche von Bund und Ländern angeboten wird. Während manche Bundesländer lediglich Bewerber mit mindestens Realschulabschluss einstellen, akzeptieren andere hingegen auch Hauptschulabsolventen. Arbeitsorte sind Finanzämter, Finanzdirektionen oder das Bundeszentralamt für Steuern. Dort befassen sie sich unter anderem mit der Verwaltung von Steuern, sie beraten Steuerpflichtige und bearbeiten Steuererklärungen. Als Beamter/-in erwartet ein sicherer Beruf mit interessanten Tätigkeitsfeldern. Beamten/-innen des gehobenen Dienstes erwartet eine dreijährige Ausbildung. Zugangsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss oder die Fachhochschulreife. Sie arbeiten selbstständiger und erfüllen ihre Aufgaben unter anderem auch in Finanzministerien. In manchen Bundesländern bestehen zudem Höchstaltersgrenzen für Ausbildungsberufe.