Welche Formulierungen dürfen nicht ins Arbeitszeugnis?

Es dürfen keinerlei Formulierungen in einem Zeugnis enthalten sein, die den beruflichen Werdegang des Beurteilten negativ beeinflussen können. Negative Formulierungen dürfen nur getroffen werden, wenn diese Aspekte charakteristisch für das gesamte Arbeitsverhältnis waren. In Deutschland ist dem Arbeitgeber von Gesetzes wegen nicht vorgegeben, welche Formulierungen er in das Arbeitszeugnis aufzunehmen hat beziehungsweise, welche nicht gestattet sind. Es muss lediglich eine Leistungseinschätzung erfolgen. Generell ist zu empfehlen, dass bei den Formulierungen auf jegliche Superlative verzichtet werden sollte. Bei der Beurteilung muss der Arbeitgeber zwingend auf die Leistungen, auf die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf die Arbeitsweise des Arbeitnehmers eingehen. Fehlen einige Angaben, könnte sich das schon negativ zulasten des Arbeitnehmers bei der weiteren Berufswahl auswirken.

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Des Weiteren ist im Internet problemlos einzusehen, welche Faktoren es bei der Erstellung bestimmter Dokumente zu beachten gibt. So kann beispielsweise auch nachvollzogen werden, welche Formulierungen niemals in einem Arbeitszeugnis stehen dürfen und welche unbedingt einen Bestandteil bilden sollten. In einem einfachen Arbeitszeugnis, welches auch vom Gesetzgeber anerkannt wird, müssen lediglich Angaben über die Personalien des Arbeitnehmers sowie über die Art und Dauer seiner Beschäftigung enthalten sein. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen hat der Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit, die Leistungen des Arbeitnehmers zu bewerten. Das Arbeitszeugnis stellt also immer eine Art Referenz und Empfehlungsschreiben für einen Menschen dar.

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