Beruf

Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Eine interne Arbeitsgruppe der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Vorbereitung einer neuen Klassifikation der Berufe 2010 hat eine Definition entwickelt, nach der ein Beruf ein Bündel von Tätigkeiten ist, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Hintergründe

Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Vor der Einführung des stark ausgebauten Geld- und (kapitalistischen) Wirtschaftssystems sowie der Gründung von Städten musste der Lebensunterhalt innerhalb der Sippe oder Großfamilie bestritten werden, die das Individuum zurückstellte, aber sozial absicherte. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“.

Beispielhaft für eine allgemeingültige Definition des Berufs kann der dem Grundrecht der Berufsfreiheit des deutschen Grundgesetzes (Art. 12 Abs. 1 GG) zugrunde liegende Berufsbegriff dienen: Ein Beruf ist danach eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient. Der Begriff des Berufs ist dabei nicht auf bestimmte traditionelle oder rechtlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern umfasst jede frei gewählte Form der (erlaubten) Erwerbstätigkeit und ist daher für die Entwicklung neuer Berufsbilder offen.

Sozialgeschichtliches

Die zur Ausübung eines Berufs erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden durch Ausbildung, Praxis oder Selbststudium erworben. Die Aufnahme in einen Berufsstand kann aber auch erfolgen durch Zuschreibung (adscription), etwa bei Erbfolge (z. B. als Bauer, zünftiger Handwerker), durch Gelöbnisse, Diensteide (Beamte) oder durch Ordination (Geistlicher).

Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie haben häufig eine jahrhundertelange Tradition, da viele von der Gesellschaft benötigte oder gewünschte Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die auffällige soziale Erscheinung der Berufsvererbung.

Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmied, Zimmermann, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger und Wächter. Seit dem Mittelalter fanden sich viele Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, die auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Auch „unehrliche Berufe“ bildeten eigene Organisationen.

In einigen Berufen wird auf die sogenannte Berufung des/der Einzelnen besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter). Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Pflicht zur Arbeit im Rahmen des Ordo Socialis.

Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerkliche Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.

Reglementierung der Berufsausübung

Heute wird die Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland und den meisten anderen Ländern ihre Grenzen im Grundrecht der Berufsfreiheit.

Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. Bei sogenannten reglementierten Berufen ist für die Ausübung eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann.

Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist beispielsweise zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland ein Meisterbrief erforderlich.

Erfolgreich sozial herausgebildete Berufe entwickeln eine mehr oder minder ausgeprägte Arbeitsethik.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Beruf
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