Arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur – was nun?

Ist es unumgänglich und es trifft einen, wird man mit der Tatsache konfrontiert, dass die Kündigung ins Haus steht, dann ist das eine unschöne Angelegenheit, die sicherlich erst einmal verdaut werden muss. Aber nach dem Schock sollte man sich schnell erholen, denn es ist wichtig, dass man der Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich meldet. Der Gang auf das Arbeitsamt ist sicherlich kein angenehmer Gang und er hat einen faden Beigeschmack, aber es muss sein. Mit der rechtzeitigen Meldung der Arbeitslosigkeit kann man sicherstellen, dass der Leistungsbezug pünktlich beginnt und dass auch rechtzeitig Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden können. Gesetzlich ist man sogar dazu verpflichtet, sich umgehend nach Kenntnis von künftiger Arbeitslosigkeit zu melden und nicht erst wenn diese bereits begonnen hat. Wie es weiter geht, fragen sich viele Menschen.

Zunächst sollte man in der Kündigungsfrist selbst versuchen, eine neue Arbeit zu finden und so vielleicht sogar einen nahtlosen Übergang vom alten zum neuen Arbeitgeber herzustellen. Ist die Suche erfolglos, dann fällt man in den Bezug von Arbeitslosengeld, welches in der Regel 12 Monate gezahlt wird, bevor danach Hartz IV greift. Die Agentur für Arbeit ist aber nicht nur für das Auszahlen von Geld verantwortlich, auch Arbeit soll sie vermitteln. Schon in den ersten Tagen der Arbeitslosigkeit wird man zu einem Gespräch eingeladen und die persönliche Situation erläutert. Innerhalb der Arbeitslosigkeit bekommt man dann passende freie Stellen vom Arbeitsamt gemeldet und kann sich auf diese bewerben bzw. man sollte es auch tun. Allgemein gilt, dass arbeitslos sein nicht heißt, nichts zu tun, sondern dass man sich außerdem selbstständig bewerben muss.

Bildquellenangabe: Rainer Sturm / pixelio.de

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