Der neue Ausbildungsberuf „Pflanzentechnologe/in“ stellt sich vor
Zum 1. Januar 2012 wurde eine Neuordnung der Berufsausbildung zum landwirtschaftlich-technischen Laboranten bzw. landschaftlich-technische Laborantin vorgenommen. Dieses Berufsbild wurde in Pflanzentechnologe bzw. Pflanzentechnologin umbenannt und neu geordnet. In das Projekt involviert sind die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmervertreter sowie die verschiedenen Landeskultusministerien und Bundesministerien.
Inhaltsverzeichnis
Die Aufgabenstellung des neuen Berufsbildes
Mit dem neuen Berufsbild kommt auch eine neue Ausbildungsordnung, die nicht nur modernisiert wurde, sondern erstmals auch bundesweit Geltung hat. Das Berufsbild sieht Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vor, die das Profil für den Beruf sind. Dazu gehören die Planung, die Durchführung und die Dokumentation von Versuchen, das Anbauen, Pflegen und Ernten von Pflanzen zu Versuchszwecken sowie deren Züchtung u. v. a. m.
Die Ausbildung stützte sich bisher auf die Grundlagen der Kammerregelung Schleswig-Holsteins, die aus dem Jahre 1967 stammt. Mit dem neuen Berufsbild müssen jetzt Sachverständige prüfen, welcher Berufsgruppe der Beruf zugeordnet werden kann. Von den bisherigen landwirtschaftlich-technischen Laboranten bzw. Laborantin zum Pflanzentechnologen soll der Übergang zum 1. August 2013 nahtlos erfolgen.
Große Zustimmung zum neuen Berufsbild
Der Beruf des Pflanzentechnologen bzw. der Pflanzentechnologin findet bei den ausbildenden Betrieben große Zustimmung. Auch die Arbeitsagentur hat diese Formulierung bereits verbindlich aufgenommen. Sobald die Ausbildungsinhalte bei der Arbeitsagentur eingegangen sind, werden die Ausbildungsstellen bei der Arbeitsagentur ausgeschrieben. Die Ausbildungsstellen finden Interessierte auch bei anderen Stellenportalen im Internet.
Änderungen zum vorherigen Berufsbild sind bereits beschlossen. So wird es ab dem Jahr 2013 den Blockunterricht geben, der bei anderen Berufsausbildungen bereits üblich ist. Der Blockunterricht für den neuen Ausbildungsberuf sieht jedoch vor, dass die Auszubildenden aus den verschiedenen Bundesländern zum Blockunterricht in der berufsbildenden Schule nach Einbeck kommen. In dieser Sache ist bereits die Wohnungsbaugesellschaft von Einbeck tätig und arbeitet daran, dass den Auszubildenden, die auch noch minderjährig sein können, entsprechende Wohngemeinschaften während des Besuchs der Berufsschule zur Verfügung gestellt werden können.