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Kann das Homeoffice noch steuerlich abgesetzt werden?

Der Gesetzgeber hat stark eingeschränkt, was er von der Steuer abgesetzt werden kann und was nicht. Und immer wieder kommt es natürlich bei den Steuerzahlern zu Unsicherheiten, wenn es darum geht, was die Steuer nun noch anerkennt und was gleich im Papierkorb verschwinden darf. Ein großes Problem ist dabei das Home Office. Und tatsächlich ist das Home Office nicht mehr immer und in jedem Fall von der Steuer absetzbar. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um diesen Raum steuerrechtlich geltend zu machen. Aber auch in Fällen, wo nicht mehr das komplette Home Office abgesetzt werden darf, kann bei der entsprechenden Nutzung immer noch ein großer Teil abgesetzt werden. Dazu müssen natürlich einige Voraussetzungen stimmen. Ganz wichtig ist zum Beispiel, dass sich das Home Office in den eigenen vier Wänden befindet, da es ansonsten kein häusliches Arbeitszimmer mehr wäre.

Das Home Office muss, um von der Steuer abgesetzt zu werden, ein geschlossener Raum sein. Außerdem muss es wenigstens zu 90 % beruflich genutzt werden. Nur 10 % dürfen den privaten Anwendungen vorbehalten bleiben. Zusätzlich muss dieser Raum tatsächlich den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen, das heißt, dass die meiste Zeit der beruflichen Beschäftigung in diesem Zimmer absolviert werden muss. Wenn das nicht der Fall ist, können im Höchstfall 1250 € steuerlich abgesetzt werden, allerdings nur dann, wenn die Kosten durch Quittungen und Rechnungen nachgewiesen werden können. Hier gelten also die tatsächlich entstandenen Kosten.

Wer sich nicht sicher ist, ob er sein Home Office und die Einrichtung wie zum Beispiel den Schreibtisch oder die technische Anlagen, von der Steuer absetzen kann, der sollte mit dem Finanzamt Rücksprache nehmen. Wer dem Finanzamt gegenüber erklären kann aus welchen Gründen er das Home Office beruflich nutzt, hat gute Chancen den Raum als Arbeitszimmer anerkannt zu bekommen. Und selbst wenn das Home Office nicht als Arbeitszimmer anerkannt wird, können die Kosten für die Einrichtung steuerlich abgesetzt werden.


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